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Prüfungsordnungen
Die Prüfungsordnung eines jeden Studiengangs enthält rechtlich verbindliche Regelungen zum zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ablauf des Studiengangs und informiert unter anderem über zu erbringende Studieninhalte (Pflicht- und Wahlpflichtmodule) und Prüfungen (Ablauf, Wiederholbarkeit, Freiversuch).
Allen Studierenden wird dringend geraten, sich bereits zu Studienbeginn mit den für sie zutreffenden Prüfungsordnungen und den zugehörigen Modulhandbüchern vertraut zu machen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienkoordinatorin beziehungsweise den zuständigen Studienkoordinator im jeweiligen Fach.
Welche Prüfungsordnung gilt für mich?
Welche Prüfungsordnungen Anwendung finden, hängt zum einen von dem jeweiligen Studiengang und zum anderen vom Zeitpunkt des Beginns des Studiums ab.
Zur besseren Strukturierung und Vereinheitlichung des Prüfungswesens gibt es seit dem WS 2010/11 die Allgemeine Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück (APO). Hierbei handelt es sich um eine Rahmenprüfungsordnung, die allgemeine und übergreifende Regelungen für fast alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück enthält. Die APO gilt jeweils in Verbindung mit weiteren studiengangsspezifischen und / oder fachspezifischen Ordnungen, die konkretere inhaltliche Regelungen enthalten.
Die durch den oben angegebenen Link abrufbaren Prüfungsordnungen entsprechen der durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur genehmigten und der jeweils im Amtlichen Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück veröffentlichten Fassung. Gleichwohl haben nur die im Amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlichten Fassungen rechtsverbindlichen Charakter. Sollten sich abweichende Fassungen über andere Links abrufen lassen, so können hieraus weder Rechte noch Pflichten hergeleitet werden.