Fachbereich 7

Sprach- und Literaturwissenschaft


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© Universität Osnabrück / Elena Scholz

Häufig gestellte Fragen

Bei vielen Fragen können Ihnen unsere FAQ weiterhelfen. Bitte beachten Sie dabei, dass alle Auskünfte auf diesen Seiten nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestelt wurden, aber nicht rechtsverbindlich sind! Nutzen Sie diese Informationen als Richtlinie und fragen Sie im Zweifelsfall die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes.

Selbstverständlich bemühen wir uns, diese Seite möglichst aktuell zu halten. Bei Fragen stehen wir Ihnen zu den allgemeinen Sprechzeiten gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich daher bitte, insbesondere bei Problemen, Prüfungen oder einem Studiengangswechsel, direkt und rechtzeitig an uns.

FAQ zum Prüfungswesen unter Coronabedingungen (z.B. zum Einreichen von Abschlussarbeiten) finden Sie bei den Aktuellen Mitteilungen.

Weiterführende Informationen

Wofür ist das Prüfungsamt zuständig?

Das Prüfungsamt ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Anrechnung von Prüfungsleistungen, Fragen zur Klausuranmeldung, für die jeweiligen Fachmasterstudiengänge, die Ausgabe von Bachelorzeugnissen, die Anmeldung zu Bachelor- und Masterprüfungen sowie die Annahme der Bachelor- und Masterarbeiten. Einige Anträge dazu finden Sie auf der Seite Formulare und Antragsvordrucke.

Wofür ist die Fachstudienberatung zuständig?

Die Fachstudienberatung ist allgemein zuständig für die Beantwortung von Fragen zum Studienaufbau, für den Studienplan, fachspezifische Studienanrechnungen, Anrechnungen von Leistungen anderer Universitäten sowie im Ausland erbrachter Leistungen in den jeweiligen Fächern.

Welche Prüfungsordnung gilt für mich und wo finde ich sie?

Generell gilt die jeweils um Zeitpunkt des Studienbeginns gültige Prüfungsordnung des Studiengangs bzw. Teilstudiengangs. Sollte während Ihres Studiums eine neue oder geänderte Prüfungsordnung in Kraft treten, studieren Sie in der Regel nach der aktuell gültigen Prüfungsordnung. Bitte beachten Sie dabei auch immer die Übergangsregelungen.

Die Prüfungsordnungen finden Sie auf den zentralen Seiten der Universität Osnabrück.

Welche Arten von Leistungen sind im Studium zu erbringen?

Es wird unterschieden zwischen Studienleistungen (Studiennachweise), studienbegleitenden Prüfungsleistungen und Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeit).

In welcher Form Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht werden können, ist den jeweiligen Modulbeschreibungen zu entnehmen. 

Wie melde ich mich zu Prüfungen und für Studienleistungen an?

Um reguläre Prüfungs- und Studienleistungen zu erbringen, müssen Sie sich während des Anmeldezeitraums des jeweiligen Semesters verbindlich über HISinOne anmelden. Der Anmeldezeitraum für das Wintersemester reicht jeweils vom 01. Januar bis 15. Januar und für das Sommersemester jeweils vom 01. Juni bis 15. Juni.

Wie melde ich mich zur mündlichen Modulprüfung in der Romanistik an?

Für die Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung als Modulabschlussprüfung in den Vertiefungsmodulen des 2-Fächer-Bachelors in der Romanistik drucken Sie sich den Anmeldebogen, den das Prüfungsamt unter "Formulare und Antragsvordrucke" hinterlegt hat, aus. Mit diesem Bogen gehen Sie zu Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin und vereinbaren individuell einen Prüfungstermin. Den vollständig ausgefüllten und sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin unterzeichneten Anmeldebogen reichen Sie - durch Einwurf in den Postkasten - im Prüfungsamt ein. Anmeldedatum ist der Eingangsstempel des Prüfungsamtes.

Was mache ich, wenn ich an einer Prüfung krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen an einer Prüfung kurzfristig nicht teilnehmen können, ist dies dem Prüfungsamt unverzüglich mitzuteilen, da die Prüfungsleistung sonst als "nicht ausreichend" bewertet wird.

Folgende Unterlagen sind hierfür einzureichen:

1. Der Vordruck zur Feststellung von krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit. Dieser muss zwingend alle Angaben unter Punkt 1 vollständig enthalten, da das Prüfungsamt hier sonst keine Zuordnung treffen kann!

2. Eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt, die ENTWEDER durch die Erklärung auf dem selben Vordruck unter Punkt 2 ODER durch die Vorlage eines separaten Attests erfolgen kann. Sollte die Form des separaten Attests gewählt werden, muss dieses ausdrücklich auch die Prüfungsunfähigkeit in geeigneter Form bescheinigen. Ein normaler "gelber Schein" reicht nicht aus!

Weitere Hinweise zu krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit bzw. zum Prüfungsrücktritt aus anderen Gründen, können Sie dem Merkblatt "Hinweise zum Prüfungsrücktritt" entnehmen.

Wo kann ich eine Leistungsübersicht bekommen?

Einen Kontoauszug mit einer Übersicht der von Ihnen bisher erbrachten fachspezifischen Leistungen erhalten Sie im Prüfungsamt. Fachbereichsübergreifende Auszüge (etwa zwei Fächer in zwei verschiedenen Fachbereichen) können nicht im Fachbereich ausgestellt werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Mehrfächerprüfungsamt - PATMOS

Wie kann ich mir Leistungen anrechnen lassen?

 

Bei einem Hochschulwechsel, einem internen Fachwechsel oder nach einem Auslandsaufenthalt können Sie sich Ihre dort erbrachten Leistungen anrechnen lassen. Fachbezogene Leistungen werden durch die jeweilige Fachstudienberatung (fachimmanent) auf dem dafür vorgesehen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen_Prüfungsstatistik Fragebogen bestätigt und im Prüfungsamt Ihrem Fachkonto gutgeschrieben.
Da vor einigen Jahren das Hochschulstatistikgesetz bezüglich der Verbindung von Auslandsaufenthalten und Anerkennungen von Leistungen im Rahmen des Studiums erweitert wurde, müssen die Auslandsaufenthalte vom Prüfungsamt zusätzlich im System erfasst werden. Eine Anerkennung wird daher vom Prüfungsamt nur dann gebucht, wenn auch der Nacherfassungsbogen zum Auslandsaufenthalt vorliegt (Seite 2 des Vordrucks). Dieser Bogen muss auch dann von Ihnen ausgefüllt werden, wenn kein Auslandsaufenthalt stattgefunden hat oder wenn dieser mit der Anerkennung nicht in Zusammenhang steht. 

 

 

Was bedeutet „regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen“?

Eine „regelmäßige Teilnahme“ ist dann gewährleistet, wenn nicht mehr als 15 % der Lehrveranstaltung versäumt wurde. Das bedeutet beispielsweise bei einer Lehrveranstaltung mit 15 Terminen im Semester, dass an höchstens zwei Terminen gefehlt werden darf. 

Was ist der „Joker“ und wie kann ich ihn verwenden?

Nach § 14 Abs. 3 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) kann Studierenden einmalig in einem Studiengang auf schriftlichen Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss die Wiederholung einer endgültig nicht bestandenen oder einer bestandenen (zur Notenverbesserung) Modulprüfung gewährt werden. Die Wiederholung der konkreten Prüfung muss unbedingt vor dem Wiederholungsversuch beantragt und vom Prüfungsamt genehmigt worden sein. Der Antrag zur Notenverbesserung ist spätestens bis zum Ende des Opium-Anmeldezeitraums für das laufende Semester zu stellen und im Prüfungsamt einzureichen. Unvollständige bzw. verspätet eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nicht für Studierende gilt, die nach den alten Prüfungsordnungen studieren. 

Wie häufig kann eine Modulprüfung aufgrund Nichtbestehens wiederholt werden?

Von Fall zu Fall kann dies unterschiedlich sein. Bitte informieren Sie sich über die für Sie geltende Prüfungsordnung

Dürfen Vorleistungen zur Teilnahme an einem Modul bzw. an einer Abschlussprüfung gefordert werden?

Ja, sofern es in der Modulbeschreibung steht. 

Was passiert, wenn ich einen Täuschungsversuch begehe?

Sofern eine Studierende oder ein Studierender eine Täuschungshandlung versucht oder begeht, unzulässige Hilfsmittel (einschließlich Mobiltelefon) benutzt oder aber den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung unmöglich macht, ist die Prüfungsleistung mit der Note "nicht ausreichend" zu bewerten. In besonders schwerwiegenden Fällen, insbesondere im Wiederholungsfall, kann eine Prüfung sogar mit "endgültig nicht bestanden" bewertet werden, was die zwangsweise Beendigung des Studiums im entsprechenden Studiengang nach sich zieht (§ 15 Abs. 4, Allgemeine Prüfungsordnung - APO -).

Gilt die Abgabe eines Plagiats auch als Täuschungsversuch und was passiert dann?

Wird Gedankengut einer anderen Person in einer eigenen Ausarbeitung übernommen und diese Übernahme nicht oder nicht ausreichend gekennzeichnet, handelt es sich um ein Plagiat, da das fremde Gedankengut als eigenes ausgegeben wird. Da die Einhaltung wissenschaftlicher Standards sowie die Schaffung von gleichen Voraussetzungen für alle Studierenden hohe Priorität hat, werden Plagiate streng geahndet – was inzwischen mittels entsprechender Software auch ziemlich einfach ist. Sofern ein Plagiat nachgewiesen werden kann, gilt dies ebenfalls als Täuschungsversuch und führt dazu, dass die entsprechende Prüfungsleistung mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet wird. In besonders schwerwiegenden Fällen, insbesondere im Wiederholungsfall, kann eine Prüfung sogar mit „endgültig nicht bestanden“ bewertet werden, was die zwangsweise Beendigung des Studiums im entsprechenden Studiengang nach sich zieht (§ 15 Abs. 4 Satz 1 der Allgemeinen Prüfungsordnung – APO -).

Kann ich während des Bachelorstudiums bereits Prüfungsleistungen für einen Masterstudiengang erbringen?

Das Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums bzw. das Vorziehen von Leistungen aus der B-Phase im Erweiterungsfachstudium während der A-Phase ist grundsätzlich nicht erlaubt. Für das Vorziehen von Masterleistungen ergibt sich dies klar aus § 10a (1) der APO, für das Vorziehen von Leistungen aus der B-Phase aus § 2 der Prüfungsordnung für das Erweiterungsfach. Auch eine einzelne fehlende Leistung führt dazu, dass das Bachelorstudium bzw. die A-Phase nicht abgeschlossen ist.  Nur in begründeten Ausnahmefällen wird von diesen Regelungen abgewichen. Ein Beispiel für einen solchen begründeten Ausnahmefall wäre, wenn ein(e) Studierende(r) sich nicht rechtzeitig für den Master bewerben kann, weil ein(e) Lehrende(r) Leistungen nicht fristgerecht korrigiert und eingetragen hat. Bereits einige Wochen lang an einem Masterseminar teilgenommen zu haben, in einem Masterseminar mit geringer Teilnehmerzahl zu sein oder der reine Wunsch, Masterveranstaltungen oder B-Phasen-Veranstaltungen vorzuziehen, stellen KEINE begründeten Ausnahmefälle dar.

Wann und wie erfolgt die Anmeldung zur Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit?

Je nach Prüfungsordnung müssen unterschiedliche Voraussetzungen für die Anmeldung zur Bachelorarbeit bzw. zur Masterarbeit erfüllt sein. Diese entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Prüfungsordnung. Ein Antrag auf Zulassung (Meldung) zur Bachelorarbeit bzw. zur Masterarbeit kann jederzeit schriftlich beim Prüfungsamt gestellt werden. Die dafür erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Seite Formulare und Antragsvordrucke

Wann ist der Abgabetermin der Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit?

Der Abgabetermin der Bachelorarbeit ist in der Regel drei Monate nach Zulassung der Arbeit (bzw. drei Monate nach Ausgabe des Themas) durch den Prüfungsausschuss.

Der Abgabetermin der Masterarbeit richtet sich nach der jeweiligen Prüfungsordnung. In jedem Fall wird Ihnen der genaue Termin der Abgabe mit der Zulassung individuell und in schriftlicher Form mitgeteilt. 

Muss ich während der Erstellung meiner Bachelorarbeit bzw. meiner Masterarbeit immatrikuliert sein?

Sie müssen voll immatrikuliert sein. Dies gilt bis zur tatsächlichen Abgabe der Arbeit, nicht notwendigerweise für die Begutachtung durch die Prüfenden. Sollte also die Abschlussarbeit die letzte zu erbringende Leistung im jeweiligen Studiengang sein, könnten Sie sich nach Abgabe der Arbeit im Studierendensekretariat exmatrikulieren lassen. Bedenken sie aber, dass Sie sich im Fall eines Nichtbestehens der Abschlussarbeit dann neu bewerben müssten.

In welcher Form müssen Bachelorarbeiten bzw. Masterarbeiten eingereicht werden?

Bachelor- und Masterarbeiten müssen in gedruckter und gebundener Form, in dreifacher Ausführung, fristgemäß im zuständigen Prüfungsamt abgegeben werden. Achten Sie unbedingt darauf, den Abgabezeitpunkt durch einen Eingangsstempel aktenkundig machen zu lassen. 

Bei wem muss ich meine Bachelorarbeit und Masterarbeit abgeben bzw. wer darf sie annehmen?

Bachelorarbeiten bzw. Masterarbeiten können grundsätzlich nur von den Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes angenommen werden, in der Regel zu den angegebenen Sprechzeiten. Wenn Sie Ihre Arbeit außerhalb der Sprechzeiten abgeben wollen oder müssen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit den Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes oder geben Sie die Arbeit alternativ bei der Poststelle der Universität ab (Erweiterungsgebäude, Raum 15/E26). Weiterhin haben Sie die Möglichkeit Ihre Arbeit auf dem Postweg einzureichen. Die Sendung ist in diesem Fall als Einschreiben aufzugeben; dabei gilt das Datum des Poststempels. Die Adresse lautet:

Universität Osnabrück
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Prüfungsamt
Neuer Graben 40
49074 Osnabrück